AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

  • Nutzungsbedingungen

    Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen Ihnen als Auftraggeber und uns als der DJ Elite Agentur, im folgenden „Auftragnehmer“ u./o. „Agentur“ genannt:

  • Allgemeines

    Unsere Lieferungen und Leistungen unterliegen ausschließlich den nachfolgenden Bedingungen. Änderungen dieser Bedingungen müssen schriftlich vereinbart werden. Diese Bedingungen gelten auch dann, wenn der Auftraggeber bei der Auftragserteilung auf seine eigenen Geschäftsbedingungen verweist, es sei denn, es wurde ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart.

  • Offerten Angebote und Vertragsschluss

    Sämtliche Agentur Angebote sind unverbindlich. Ein Vertrag wird erst wirksam, wenn der Auftraggeber von der Agentur eine schriftliche Auftragsbestätigung erhalten hat. Sämtliche mündliche Vereinbarungen bedürfen zur Wirksamkeit einer schriftlichen Bestätigung.

  • Leistungen

    Die Agentur bietet dem Auftraggeber folgende Dienstleistungen gemäß dessen Anforderungen an und agiert selbst nicht als Veranstalter:

    • Vermittlung und Buchung von mobilen DJs zur Durchführung der vereinbarten Veranstaltung gemäss der Angebotsofferte.
    • Bereitstellung von Tontechnik und Lichttechnik mit versiertem Personal.

  • Preise

    Derzeit ist der Auftragnehmer von der Mehrwertsteuer befreit. Gesetzlich besteht für den Auftragnehmer keine Verpflichtung zur Ausweisung, Erhebung und Abführung der Mehrwertsteuer. Alle in Angeboten und Buchungsbestätigungen genannten Preise für private Anlässe, Events und Feiern wie Hochzeiten oder Geburtstage etc. sind Nettopreise. Die Angebote und Buchungsbestätigungen für Firmenkunden enthalten ebenfalls Nettopreise ohne Mehrwertsteuerausweisung. Alle Preise verstehen sich netto.

  • Preise (variable Kosten)

    Die Agentur Angebote sehen vor, dass für die reine Musikunterhaltung eine bestimmte Gesamt-Musik-Spielzeit festgelegt ist. Der DJ steht dem Auftragnehmer grundsätzlich bis zum Ende des Anlasses zur Verfügung, jedoch werden zusätzliche Stunden für die Musikunterhaltung, welche über die vorab festgelegte Gesamt-Musik-Spielzeit hinausgehen, zum regulären Satz von SFr 120.- pro Stunde berechnet. Ausnahmen bilden Live-DJs, Bands, oder andere Künstler, deren Kosten separat in der Offerte aufgeführt werden. Auf Wunsch des Auftraggebers informiert der DJ oder Künstler während des Events über den vereinbarten Zeitrahmen und eventuelle Zusatzkosten.

    In einigen Kantonen wie z.B. Graubünden, Wallis, Tessin können möglicherweise höhere Anfahrtskosten u./o. Übernachtungskosten anfallen. Zusätzliche Kosten für Übernachtung u./o. Autoverladung, Schiffsgebühren, Seilbahnen oder andere unvermeidbare Transportkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.

    Leistungen, die nicht in der Auftragsbestätigung enthalten sind, werden nachträglich gemäß einer gesonderten Vereinbarung zusätzlich berechnet.

  • Auftragsstornierung

    Im Falle einer Stornierung eines bereits begonnenen u./o. bestätigten Auftrags werden dem Auftraggeber sämtliche bis zu diesem Zeitpunkt angefallenen Kosten in Rechnung gestellt. Dies umfasst neben den organisatorischen Aufwendungen auch alle Stornogebühren der Vertragspartner sowie Kosten für bereits nicht mehr stornierbare Leistungen. Der Gebührenrahmen für eine Stornierung:

    • bis 14 Kalendertage nach Buchungseingang SFr 350.-
    • bis 28 Kalendertage vor dem Termin des Anlasses: 50 % der Buchungsvertrag Summe
    • bis 14 Kalendertage vor dem Termin des Anlasses: 65 % der Buchungsvertrag Summe
    • weniger als 14 Kalendertage vor dem Anlass: 80 % der Buchungsvertrag Summe

    Ausnahmen: Wenn eine Veranstaltung vom Auftraggeber abgesagt wird und es zu einem neuen Termin für einen Auftrag kommt, werden die Stornogebühren separat geregelt.

    Ein Rücktritt seitens des Auftragnehmers kann erfolgen aufgrund von technischen Ausfällen, anderen wesentlichen Gründen, Krankheit, Unfall oder Tod. In diesem Fall stellt die Agentur Ersatzleistungen unter denselben Bedingungen wie vereinbart bereit. Ein Rücktritt vom Vertrag oder von der Buchung muss schriftlich und so früh wie möglich erfolgen.

    Wenn Veranstaltungen aufgrund höherer Gewalt abgesagt werden müssen, gelten folgende Regelungen: Der Auftraggeber muss die Agentur umgehend über die ausgefallene Veranstaltung informieren und ggf. frühzeitig informieren, sobald sich ein konkretes Ausfallrisiko abzeichnet. Stornogebühren werden nur erhoben, wenn keine Ersatzveranstaltung gefunden werden kann.

  • Best-Price Garantie (Tiefpreis Zusicherung)

    Die Agentur gewährt dem Auftragnehmer innerhalb einer Zeitspanne von zwei Wochen nach Vertragsabschluss eine „Best-Price“ Zusicherung. Sollte der Auftraggeber nach Vertragsabschluss mit unserer Agentur innerhalb dieser Fristsetzung bei einem der Mitbewerber ein nahezu vergleichbares, günstigeres Angebot ausfindig machen, erhält der Auftraggeber von der Agentur, entweder den entsprechenden Differenzbetrag zurückerstattet oder die Agentur bietet, nach eigenem Ermessen, dem Auftraggeber an, ihn komplett vom Vertrag freizustellen, sodass in Folge der Auftraggeber die Möglichkeit erhält zu dem entsprechenden Mitbewerber zu wechseln.

    Dazu gelten die nachstehenden Konditionen:
    Voraussetzung hierfür ist, dass der Auftraggeber eine schriftliche und plausible Offerte eines Mitbewerbers vorlegen kann, eine reine Behauptung ist als Begründung nicht akzeptabel. Ebenso wenig wie eine offensichtliche Fake-Offerte eines Mitbewerbers. DJ direkt Buchungen sind hiervon ebenfalls ausgenommen. Um Gültigkeit zu erlangen bezieht sich diese „Best-Price“ Zusicherung ausschliesslich auf einen direkten Vergleich mit Mitbewerber DJ-Agenturen bzw. DJ-Vermittlungsportalen.

  • Zufriedenheitsgarantie (Regress Arrangement)

    Die Agentur gewährt dem Auftragnehmer nach erbrachter Leistung ein Regress Arrangement. Sollte der Auftraggeber wider Erwarten, mit einerseits der musikalischen Performance des DJs größtenteils nicht zufrieden sein oder andererseits dessen, als unangenehm empfundenes, Auftreten als Beanstandens wertes Argument anführen, kommt in einem solchen Fall das von der Agentur gewährte Regress Arrangement zum Tragen.

    Dazu gelten die nachstehenden Konditionen:
    Ein Anspruch aus diesem Regress Arrangement leitet sich lediglich aus der Buchungsvariante „Elite DJ“ ab. Alle anderen Buchungsvarianten (im Einzelnen: „Einsteiger DJ“, „Top DJ“, „DJ incl. Life Performance“, sowie „Life Performance Künstler“) sind hiervon ausdrücklich ausgenommen. Eventuelle Beanstandungen müssen innerhalb einer Zeitspanne von sieben Tagen nach dem Anlass bzw. Event bei der Agentur angemeldet werden. Diese müssen selbstverständlich plausibel sein und beweisbar, anhand von Fotos, Videos, Tonaufnahmen. etc. untermauert werden. Reine Behauptungen sind als Begründung nicht akzeptabel.

    Bei eventuellen Beanstandungen seitens des Auftragnehmers wird dieser von der Agentur aufgefordert, schriftlich dazu Stellung zu nehmen und per Fragebogen selbst einzuschätzen, wie zufrieden er mit der Leistung des vermittelten DJs war. Hierzu erhält der Auftragnehmer die Möglichkeit, dies mit der Angabe eines prozentualen Wertes auszudrücken und in ein paar Sätzen zu formulieren, aufgrund wessen Beanstandungen genau er zu dieser Einschätzung gelangt ist.

    Bei einer für die Agentur, alles in allem, plausibel klingenden Beanstandung und der Vorlage von entsprechenden Beweisen entscheidet die Agentur abschliessend, ob eine Erstattung gerechtfertigt ist und legt den tatsächlichen prozentualen Richtwert für eine Erstattung fest. Ab einem Zufriedenheitswert unter 80% wird anteilsmässig ein Betrag X erstattet, bei einem Zufriedenheitswert unter 10% erfolgt komplette Erstattung. Eine komplette Erstattung wird allerdings nur bei sehr schwerwiegenden Fällen bzw. Verfehlungen akzeptiert.

    Um Missbrauch dieses Arrangements generell vorzubeugen, erhält jedoch nicht der Auftragnehmer einen Erstattungsbetrag, sondern dieser wird an eine Wohltätigkeits-Organisation oder einen Verein gespendet. Der Auftragnehmer kann verlangen, an wen genau gespendet werden soll. Macht der Auftragnehmer davon keinen Gebrauch, wählt die Agentur einen Begünstigten aus. In beiden Fällen wird dem Auftragnehmer einen Nachweis über die Zuwendung bzw. Zahlung an den begünstigten weitergereicht.

  • Leistungsstörungen

    Etwaige Mängel der erbrachten Leistung müssen innert drei Tage nach Erbringung per E-Mail bei unserer Agentur angemeldet werden und in Folge, innerhalb einer Woche, nach dieser Mängel-Bekanntgabe, in Form einer schriftlichen fundierten Begründung bei unserer Agentur gemeldet werden, da ansonsten sämtliche Ansprüche erlöschen.

  • Zahlungsbedingungen

    Nach Auftragserteilung ist die Agentur grundsätzlich berechtigt, 100% der vereinbarten Buchungsvertrag-Summe als Vorauszahlung zu verlangen. Zahlungen werden immer auf die älteste offene Rechnung angerechnet, unabhängig von etwaigen Vereinbarungen des Auftraggebers. Eine Aufrechnung seitens des Auftraggebers ist nur zulässig, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt und von uns anerkannt wurden. Eine Zahlung per Scheck oder Überweisung gilt erst dann als erfolgt, wenn der entsprechende Betrag verbindlich auf unserem Bankkonto eingegangen ist. Wenn der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, Zahlungen einstellt oder seine Schecks nicht einlösen kann, sind wir berechtigt, ohne weitere Ankündigung vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall werden sämtliche offenen Forderungen sofort fällig. Sollten uns Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers in Frage stellen, behalten wir uns das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten. Außerdem sind wir berechtigt, unsere Forderungen an Dritte abzutreten. Die Zahlung der Rechnungssumme bleibt unabhängig vom Erfolg der Veranstaltung (Ausnahmen hiervon regelt die unter dem Punkt „Zufriedenheitsgarantie“ aufgeführten Konditionen dieser AGBs).

  • Leistungsverzug

    Die Leistung ist gemäß des im Vertrag festgelegten Veranstaltungsdatums fällig. Alle Rechnungen sind sofort nach Erhalt zahlbar. Der Auftraggeber gerät automatisch ohne Mahnung in Verzug, wenn er seiner Zahlungsverpflichtung nicht spätestens 30 Tage nach dem vereinbarten Fälligkeitsdatum nachkommt. Ab dem Zeitpunkt des Verzugs ist die Agentur berechtigt, Verzugszinsen in Höhe des von Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrent-Kredite zu erheben.

  • Verwendung der übermittelten Informationen

    Die Informationen, die die Agentur dem Auftraggeber übermitteln, dürfen nur für die vereinbarten Veranstaltungen verwendet werden. Eine andere Nutzung oder Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet. Die von der Agentur vermittelten Locations, DJs, Künstler und Einsatzkräfte dürfen nur mit Zustimmung der Agentur für andere Anlässe, Events, Veranstaltungen etc. genutzt werden. Konzepte und Vorschläge, welche die Agentur für die Durchführung von Anlässen und Werbeaktionen erstellt, dürfen vom Auftraggeber nur nach schriftlichen Zustimmung unserer Agentur verwendet werden. Bei Zuwiderhandlung behaltet sich die Agentur das Recht vor, die Vergütung einzufordern, die angefallen wäre, wenn die Agentur die entsprechenden Informationen dem Auftraggeber übermittelt hätte. Weitergehende Schadenersatzansprüche behaltet sich die Agentur ebenfalls vor.

  • Erneute Buchung von vermittelten Künstlern

    Die Kontaktdaten der durch die Agentur vermittelten DJs oder Künstler dürfen vom Auftraggeber nur für den jeweils gebuchten Anlass verwendet werden. Erneute Buchungen bzw. Engagements von vormals bereits durch die Agentur vermittelten Künstlern erfolgen ausschliesslich über die Agentur und sind Bestandteil eines neuen Vertrags. Bei Zuwiderhandlung behält sich die Agentur das Recht vor, die entsprechende Gesamtsumme für ein solches Engagement einzufordern, die angefallen wäre, wenn der Auftraggeber die Kontaktdaten direkt von unserer Agentur erhalten hätte, sowie eine Konventionalstrafe von CHF 5`000.-. Weitergehende Schadenersatzansprüche behält sich die Agentur ebenfalls vor.

  • Screening

    Um die Agentur Leistung zu sichern und kontinuierlich zu verbessern, behält sich die Agentur vor, unangekündigte Besuche bei einem Anlass, Event bzw. einer Veranstaltung durchzuführen. Dabei passen sich die von der Agentur entsendeten Besucher dem Rahmen des Anlasses an und treten diskret und entsprechend gekleidet auf. Eventuell erstellt zu diesem Zweck die Agentur interne Dokumentationen in Bild und Ton. Dabei achten die Agentur Mitarbeiter jederzeit auf die Persönlichkeitsrechte der Gäste und Besucher. Falls Sie mit diesem Vorgehen nicht einverstanden sind, informieren Sie uns bitte im Voraus.

  • Bewertungen & Rating

    Nach Abschluss der Veranstaltung hat der Auftraggeber die Möglichkeit, Bewertungen über die Agentur abzugeben. Das Ziel dieses Bewertung & Rating Verfahrens ist es, ein genaues Profil über die Leistung, Zuverlässigkeit und Vertrauenswürdigkeit unserer Agentur zu erstellen. Bewertungen sollten ausschließlich wahre Aussagen enthalten. Falsche oder anderweitig unzulässige Äußerungen können zur vollständigen oder teilweisen Löschung führen. Durch das Absenden der Bewertung räumt der Nutzer der Agentur unbefristete Rechte an seinem Bewertungstext ein. Die Agentur ist berechtigt, frei über die Bewertung zu verfügen, insbesondere für weitere Bewertungsdienste, und sie in jeder Form zu veröffentlichen. Der Nutzer erklärt, Inhaber oder Berechtigter aller verwendeten Markennamen und sonstigen Schutzrechte zu sein und das Recht zu haben, diese zu verwenden.

  • Anmeldung und Lizenzzahlung an die SUISA

    In der Regel liegt die Verantwortung für die Anmeldung und die Zahlung der Lizenzgebühren an die SUISA beim Veranstalter, wie beispielsweise dem Betreiber der Location oder dem Organisator einer Veranstaltung. Für weitere Informationen besuchen Sie bitte die Internetseite der SUISA. Die Agentur ist ausdrücklich nicht für Lizenzzahlung an die SUISA zuständig und führt auch keine Lizenzgebühren an die SUISA ab.

  • Anwendbares Recht

    Schweizer Recht findet Anwendung auf diese Geschäftsbedingungen und sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und der Agentur.

  • Gerichtsstand

    Der Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers. Derselbe Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder zum Zeitpunkt der Klageerhebung keinen bekannten Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort hat.

  • Salvatorische Klausel

    Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt diejenige wirksame und durchführbare Regelung, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Diese Regelungen gelten entsprechend, wenn der Vertrag Lücken aufweist.